Als seit Jahrzehnten u.a. auf das Bürgschafts-/Baurecht spezialisierte Kanzlei haben wir für die Bürgen maßgebliche BGH-Entscheidungen zur Unwirksamkeit von Sicherungsabreden und daher wertlosen Bürgschaften erstritten:

 

> Ausschluss aller Einreden gem. § 768 I BGB
Datei 6383.pdf
PDF-Dokument [1.1 MB]
> summierte Sicherungsbetrachtung für Übersicherung
Datei 8487.pdf
PDF-Dokument [1.1 MB]
> Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit gem. § 770 II BGB
Datei 8696.pdf
PDF-Dokument [1.0 MB]

 

Wir helfen Ihnen, das Risiko, wertlose Bürgschaften zu erhalten, zu minimieren.

 

  • Wir checken schnell und unkompliziert Ihre Muster-Bürgschaften und Formularsicherungsabreden auf Wirksamkeitsrisiken
  • Wir beraten, vertreten Sie bei aktiven und passiven Bürgschaftsziehungen
  • Wir organisieren, verwalten und wickeln Ihre Bürgschaftsangelegenheiten ab
  • Sie sparen Zeit, Kosten und Personal und vermeiden Risiken (u.a. Verjährung)

 

Nutzen Sie unsere langjährige Kompetenz zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Bürgschaftsansprüche.